German Open

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Ausschreibung
Erich-Hirt-Preis
German Open Soling 2019
Wertungsfaktor 1,2 S
tarnberger See, 02. - 04. August 2019
Meldeschluss: Freitag, 19. Juli 2019

Wettfahrtleiter: Prof. E. Fischer-Brandies, BYC
Jury Obmann: N.N.

Allgemeines
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den “Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind, der Bayerischen Schifffahrtsordnung, den Vorschriften der betreffenden Klassenvereinigung, der Ausschreibung und des Programms.
Die Segelanweisungen bestehen aus den Anweisungen in WR Anhang S, Standard Segelanweisungen, und ergänzenden Segelanweisungen, die an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen, die sich an der Westseite des BYCClubhauses befindet, aushängen. Das Wettfahrtkomitee behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch Aushang am “Schwarzen Brett“ bekannt zu geben. Steuermanns- und Mannschaftswechsel sind nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Wettfahrtkomitees zulässig. Die Wettfahrtserie kann in eigenen oder gecharterten Booten gesegelt werden. Es müssen die in der Meldung angegebenen Unterscheidungsnummern geführt werden. Das Wettfahrtkomitee behält sich vor, Kontrollvermessungen und Überprüfung der Ausrüstung vorzunehmen. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes Boot muss der Bootsklasse entsprechende Notfall- und 1. Hilfeausrüstung mit sich führen.

ALLGEMEINE HINWEISE
MELDUNGEN:
Meldungen zur Teilnahme an einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie werden unter dem Vorbehalt der verbindlichen Erklärungen zum Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel und Datenschutzerklärung im Regattaprogramm “manage2sail“, angenommen. Alle Eigner / Steuerleute der gemeldeten Boote sowie deren sämtliche Crewmitglieder sind persönlich verpflichtet, bis zu einem Zeitpunkt von 30 Minuten vor dem 1. Start zur gemeldeten Wettfahrt dem Veranstalter mitzuteilen, dass der Haftungsausschluss, die Haftungsbegrenzungs- und Unterwerfungsklausel und die Datenschutzerklärung gemäß Ausschreibung nicht vereinbart oder nicht akzeptiert wurde. Ein fehlender Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Datenschutzerklärung, führt zur Zurückweisung der Meldung und zum Startverbot.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und/oder Weitergabe solcher Daten an die Presse
Der Bayerische Yacht-Club e. V. kann den Namen, die Vereinszugehörigkeit und die Platzierung der Teilnehmer der Regatta auf seiner Homepage www.byc.de und in Aushängen veröffentlichen sowie an die Presse und an andere Print- oder Telemedien weitergeben. Gleiches gilt für Fotos/Videos von Teilnehmern, die im Zusammenhang mit der Regatta angefertigt wurden.

Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Millionen € pro Veranstaltung haben. Diese ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Liegeplätze:
Bayerischer Yacht-Club, Starnberg

Werbung:
Gemäß World Sailing Regulation 20 und den Einschränkungen der Klassenvereinigung. Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.

Wettfahrten:
Es sind 8 Wettfahrten vorgesehen; werden sie nicht erreicht, so können auch mindestens 3 Wettfahrten den Erich-HirtPreis und die Soling Trophy entscheiden. Ab 5 gültigen Wettfahrten wird das schlechteste Einzelergebnis gestrichen. Es wird ein “UP & Down" Kurs gesegelt.
Anhang P kommt nicht zur Anwendung.

Strafsystem:
Die Regel 44.1 und P2.1 wird geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.

Startzeiten:
Freitag, 02. August 2019 um 11.00 Uhr: Steuermannsbesprechung mit Wetterbriefing und Sicherheitshinweisen, anschließend Start zur 1. Wettfahrt. Letzte Startmöglichkeit am Sonntag, 04. August 2019 um 16:00 Uhr.

Aufgabe:
Ein aufgebendes Boot muss unverzüglich die Wettfahrtleitung per Anruf/SMS benachrichtigen! Tel. +49 1785133906

Veranstaltungen:
Bitte dem Programm entnehmen.

Preisverteilung:
Ca. 1 Stunde nach Beendigung der letzten Wettfahrt.


II. Meldebestimmungen
Meldungen, Teilnehmerliste und Ergebnis nur über www.manage2sail.com
Mit der Abgabe der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung - auch im Falle der Startverhinderung - anerkannt.

Meldeschluss:
Freitag, 19. Juli 2019

Meldegeld:
€ 175,-
Das Meldegeld ist per Überweisung auf das Konto des Bayerischen Yacht-Clubs bei der Deutschen Bank Starnberg,
IBAN: DE34700700240590480000
BIC: DEUTDEDBMUC
zu überweisen.


III. Preise

Wanderpreise:
ERICH-HIRT-PREIS
SOLING-TROPHY

Punktpreise:
6 Punktpreise Erich-Hirt-Preis & German Open

Wanderpreis Erich-Hirt-Preis
Der ERICH-HIRT-PREIS wurde 1982 von Frau Maria Hirt gestiftet. Der Preis ist laut Stiftungsurkunde jährlich in einer Wettfahrtserie auf dem Starnberger See aus zu segeln. Für die Vergabe des Preises sind mindestens 3 gültige Vollwettfahrten notwendig. Ihn erhält der Steuermann der punktbesten Soling. Der Preis geht endgültig in den Besitz des Steuermanns über, der ihn dreimal gewinnt. 1998, 2009 und 2013 wurde der ERICH-HIRT-PREIS neu gestiftet.

Wanderpreis Soling-Trophy
Die SOLING-TROPHY wurde als ewiger Wanderpreis von der Hypo-Vereinsbank für das punktbeste Boot des Gesamtklassements gestiftet. Für die Vergabe sind mindestens drei Wettfahrten zu segeln. Streichresultate werden nicht berücksichtigt.

Preise erhalten nur die Teilnehmer, die bei der Preisverteilung anwesend sind.


IV. Unterkunft
Quartierwünsche sind zu richten an: Verkehrsamt Starnberg
82319 Starnberg
Telefon: (08151) 90600
;info@sta5.de
Campen ist im Gelände des BYC in sehr eingeschränktem Umfang, und nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und entsprechender Zusage möglich!


V. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der

Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

VI.
Anfahrt Die Anreise ist nur über den Schiffhüttenweg möglich!


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